Heilpraktiker-pohl Andrea Pohl      AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Naturheilpraxis Andrea Pohl


1. Anwendungsbereich der AGB & Behandlungsvertrag

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Naturheilpraxis Andrea Pohl (nachfolgend Heilpraktiker genannt) und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschliesslich Beratung, erhalten

Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschliesslich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.

2. Kündigung des Behandlungsvertrages

Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Eine Kündigung durch den Heilpraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt.

3. Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Jedoch hat der jeweilige Patient die vereinbarten Verhaltensanweisungen befolgen, da ansonsten kein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Hierzu hat der Patient jeder Zeit die Möglichkeit sich aktiv in die Therapieplanung einzubringen um evtl. Behandlungsalternativen zu schaffen. Der daraus resultierende Behandlungsplan ist zu befolgen.

Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemassnahmen vereitelt.

4. Honorierung des Heilpraktikers

Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches an die GebüH angelehnt ist. Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Naturheilpraxis Andrea Pohl ist eine kostenpflichtige Leistung die zur Zahlung verpflichtet; diese richten sich je nach den jeweiligen Art des Behandlungstermins.

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.

Die Honorare sind immer und von jedem nach der jeweiligen Behandlung in der Praxis sofort fällig. Wünscht der Patient eine Rechnung (um diese z.B. bei der Krankenkasse einreichen zu können),so wird diese per Post, auf Wunsch auch per eMail, an den Patienten geschickt.

Nicht eingehaltene oder kurzfristig abgesagte Termine, die

  • weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden und
  • Termine die direkt nach einem Feiertag oder einem Wochenende stattfinden, am letzten Arbeitstag vor diesem bis 12 Uhr abgesagt werden,

werden berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient den vereinbarten Termin vor den vorgenannten Zeitpunkten absagt.

Ausfallhonorar: In meiner Praxis arbeite ich ausschliesslich auf Bestellung / festen Terminen, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Patienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant, ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen gemäss den vorgenannten Regelungen vor dem Termin per Telefon (Mailbox) oder per E Mail abzusagen oder zu verschieben. Bei Terminen die verspätet abgesagt werden, wird eine Ausfallpauschale in Höhe der veranschlagten Zeit abgerechnet.

Bei Gutscheininhabern müssen die vereinbarte Termine eingehalten werden, da ansonsten der Anspruch auf die Leistung verfällt. Terminverschiebungen sind auch hier gemäss den vorgenannten Regelungen vorher möglich.

5 Terminvereinbarungen

Kostenpflichtiger Termin: Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Praxis für Naturheilkunde Andrea Pohl ist eine kostenpflichtige Leistung die zur Zahlung verpflichtet; diese richten sich je nach den jeweiligen Art des Behandlungstermins. Liegt eine Gutscheinnummer dem Patienten / Kunden vor, so ist er verpflichtet diese bei Terminvereinbarung vorab anzugeben, da ansonsten regulär die Behandlung in bar / EC Karte in der Praxis zu zahlen sind.

Terminabsage In meiner Praxis arbeite ich ausschliesslich auf Bestellung / festen Terminen, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Patienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant, ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen gemäss den vorgenannten Regelungen vor dem Termin per Telefon (Mailbox) oder per E Mail abzusagen oder zu verschieben. Bei Terminen die verspätet abgesagt werden, wird eine Ausfallpauschale in Höhe der veranschlagten Zeit abgerechnet.

Bei Gutscheininhabern müssen die vereinbarte Termine eingehalten werden, da ansonsten der Anspruch auf die Leistung verfällt. Terminverschiebungen sind auch hier gemäss den vorgenannten Regelungen vorher möglich.

Absage durch Praxis: Für den Fall, dass die Praxis Termine absagen und / oder verschieben muss, verpflichten sich Patienten bei Terminvergabe eine Telefonnummer anzugeben, z.B. Mobil, unter der sie im Notfall zu erreichen sind. Es wird der nächst mögliche Ersatztermin angeboten.

Pünktlichkeit & Verspätungen: Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis mit einem kleinen Wartezimmer. Zum vereinbarten Termin seien Sie nach Möglichkeit pünktlich. Wenn ich mich noch in einer Behandlung befinde ist es möglich, dass Sie warten müssen, bis ich Sie abholen kann.

Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten kann unter Umständen der Behandlungstermin nicht mehr zeitgerecht erfolgen. Hier wird nach meinem Ermessen ebenfalls eine Ausfallpauschale fällig.

Begleitung: Nach Möglichkeit kommen Sie ohne Begleitung zu Ihrem Termin. Wegen einhalten des Datenschutzes ist das Beisein von Begleitpersonen während der Behandlungen nicht gestattet. Als Ausnahme gilt bei minderjährigen Patienten das Beisein eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten. In der Praxis befindet sich kein Wartebereich für Begleitpersonen (lediglich im Wartezimmer).

6 Rechnungsstellung

Der Patient erhält nach jedem Termin automatisch eine Rechnungzugesandt,

Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Der Patient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits in den Datenschutzrichtlinien näher erläutert wird und diese ebenfalls Grundlage dieses Behandlungsvertrages bzw. AGB sind.

7 Honorarerstattung durch Dritte

Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gem. Pkt. 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschliesslich gegenüber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorar oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.

Soweit der Heilpraktiker dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des Pkt. 6 Absatz 2. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlagen dem Patienten gegenüber erteilt .Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.

8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

9 Salvatorische Klausel

Diese AGB wurden mit freundlicher Unterstürtzung der Rechtsanwaltskanzlei und Notariats Posper-Ludwig Brandi, Essen erstellt. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Mülheim, den 30. November 2017