Viele von Ihnen vermissen das Thema Bachblüten auf meinen Internetseiten. Leider darf ich aber in meiner Praxisdarstellung und -werbung nicht mehr darüber schreiben. Bachblüten-Produkte dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm abschliessend geurteilt.
Ausgangspunkt für dieses Urteil war die Werbung einer Versandapotheke, die z.B. für die Original Rescue® Tropfen die Aussage "Gelassen und stark durch den Tag" gemacht hatte. Die Tropfen würden "gerne in emotional aufregenden Situationen, zum Beispiel im Job, verwendet".
Das Gericht untersagte solche Werbeaussagen mit unspezifischen Vorteilen für das gesundheitliche Wohlbefinden. Es bezog sich dabei auf die Health-Claims-Verordnung, die für alle EU-Staaten verbindlich ist. Danach sind Bachblüten als Lebensmittel eingestuft - und für Lebensmittel dürfen keine gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gemacht werden!
Lediglich ganz allgemein darf ich darauf hinweisen: "Bachblüten können zum Wohlbefinden beitragen". Das ist natürlich sehr dürftig. Erfahren Sie in einem meiner Seminare mehr:
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